Erlöschen der Parteifähigkeit des Betriebsrates durch Einstellung des Betriebes. Ende des Regelungsstreites mit dauernder Einstellung des Betriebes : VGH v.29.10.1980
Wenn eine vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates durch dauernde Einstellung des Betriebes mit 1. März eingetreten ist, ist gem. 62 Z.1 ArbVG die Funktionsperiode mit 28. Februar abgelaufen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD (1981; Nr 3351)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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