Handelsrecht und kommunales Haushaltsrecht für Eigenbetriebe
Eine Untersuchung der verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Eigenbetriebe primär an das Handelsrecht zu halten haben, dass also das kommunale Haushaltsrecht gegenüber dem Handelsrecht subsidiärer Natur ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wirtschaftsprüfung (1981; Nr 18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.115 Betriebe, öffentliche
352 Gemeindeverwaltung 657.37 Bilanzen 347.7 Handelsrecht 352 Kommunalpolitik |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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