Belastung von Wohnungseigentum mit Dienstbarkeiten
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Belastung einzelner Einheiten mit Dienstbarkeiten nur dann zulässig ist, wenn gemeinschaftliches Eigentum in keiner Weise betroffen wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Deutsche Rechtspfleger (1981; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.533 Eigentumswohnung
331.24 Miteigentum 333.34 Grundbuch |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-141871 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |