Belastung von Wohnungseigentum mit Dienstbarkeiten

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Belastung einzelner Einheiten mit Dienstbarkeiten nur dann zulässig ist, wenn gemeinschaftliches Eigentum in keiner Weise betroffen wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Deutsche Rechtspfleger (1981; Nr 9)
VerfasserIn: Zimmermann, Franz
Ort / Verlag / Datum:09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.533 Eigentumswohnung
331.24 Miteigentum
333.34 Grundbuch
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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