Dingliche Schlüsselgewalt und Eigentumsvermutung - Enteignung kraft Eheschliessung?

1357 BGB bildet keinen eigenständigen Eigentumserwerbstatbestand für Ehegatten. Bei Gütertrennung richtet sich der Eigentumserwerb nach den allgemeinen Regeln des Sachenrechts. Bei Diskrepanz von Mittelaufbringung und Rechtserwerb findet ein Bereicherungsausgleich statt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1981; Nr 18)
VerfasserIn: Walter, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:18.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
347.21 Sachenrecht
347.627 Ehescheidung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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