Dingliche Schlüsselgewalt und Eigentumsvermutung - Enteignung kraft Eheschliessung?
1357 BGB bildet keinen eigenständigen Eigentumserwerbstatbestand für Ehegatten. Bei Gütertrennung richtet sich der Eigentumserwerb nach den allgemeinen Regeln des Sachenrechts. Bei Diskrepanz von Mittelaufbringung und Rechtserwerb findet ein Bereicherungsausgleich statt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1981; Nr 18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 18.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
347.21 Sachenrecht 347.627 Ehescheidung |
Region: | BRD
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