Verlust der Altersversorgung eines Vorstandsmitglieds wegen nachträglich bekannt gewordener Verfehlungen im aktiven Dienst.? : Bundesgerichtshof vom 22.6.1981

Ist eine Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden, so können im aktiven Dienst begangene Pflichtverletzungen den Anspruch auf eine versprochene Altersversorgung nur noch dann ausschliessen, wenn sie besonders schwer wiegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:25.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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