Verlust der Altersversorgung eines Vorstandsmitglieds wegen nachträglich bekannt gewordener Verfehlungen im aktiven Dienst.? : Bundesgerichtshof vom 22.6.1981
Ist eine Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden, so können im aktiven Dienst begangene Pflichtverletzungen den Anspruch auf eine versprochene Altersversorgung nur noch dann ausschliessen, wenn sie besonders schwer wiegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 39)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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