Fristenprobleme bei der fristlosen - Entlassung eines Schwerbehinderten : Bundesarbeitsgericht vom 3.7.1980
18 Abs.6 SchwbehG fordert nach Erteilung der Zustimmung und damit nach Wegfall des bis dahin bestehenden Kündigungsverbots, dass die Kündigung nunmehr unverzüglich erklärt werden muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Personal (1981; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung |
Region: | BRD
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