Gleicher Lohn für gleiche Arbeit : Bundesarbeitsgericht vom 9.9.1981
Anspruchsgrundlage bildet der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung, der inhaltlich vom Gleichberechtigungsgrundsatz des Art.3 Abs.2 GG und vom Benachteiligungsverbot des Art.3 Abs 3 GG geprägt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 26)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit 342.722 Gleichheit: Grundrechte 331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Anspruchsgrundlage bildet der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung, der inhaltlich vom Gleichberechtigungsgrundsatz des Art.3 Abs.2 GG und vom Benachteiligungsverbot des Art.3 Abs 3 GG geprägt wird. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |