Gleicher Lohn für gleiche Arbeit : Bundesarbeitsgericht vom 9.9.1981

Anspruchsgrundlage bildet der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung, der inhaltlich vom Gleichberechtigungsgrundsatz des Art.3 Abs.2 GG und vom Benachteiligungsverbot des Art.3 Abs 3 GG geprägt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit
342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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