Bekämpfung eines Hausverbotes durch Bescheid des Einigungsamtes ohne Ermittlungsverfahren : EA Wien v.31. August 1981
115 Abs.3 ArbVG bestimmt, dass die Mitglieder des Betriebsrates in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt werden dürfen. Eine solche Beschränkung liegt vor, wenn den Mitgliedern des Betriebsrates untersagt ist, das Betriebsgelände zu betreten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3345)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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