Bekämpfung eines Hausverbotes durch Bescheid des Einigungsamtes ohne Ermittlungsverfahren : EA Wien v.31. August 1981

115 Abs.3 ArbVG bestimmt, dass die Mitglieder des Betriebsrates in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt werden dürfen. Eine solche Beschränkung liegt vor, wenn den Mitgliedern des Betriebsrates untersagt ist, das Betriebsgelände zu betreten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3345)
Ort / Verlag / Datum:22.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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