Wo kein Kläger - da ein Richter
Eine kriminalsoziologische Studie beweist, dass Bagatellprozesse vor dem Strafgericht das schlechteste aller Mittel der Konfliktlösung sind. Gerichtsverfahren dienen weniger den betroffenen Parteien im Sinne der Streitschlichtung oder Wiedergutmachung als vielmehr der Sühne.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Profil (1981; Nr 39)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.9 Kriminalität
343.87 Resozialisierung 343.1 Strafprozess 347.513 Schadenersatz |
Region: | Österreich
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