Wo kein Kläger - da ein Richter

Eine kriminalsoziologische Studie beweist, dass Bagatellprozesse vor dem Strafgericht das schlechteste aller Mittel der Konfliktlösung sind. Gerichtsverfahren dienen weniger den betroffenen Parteien im Sinne der Streitschlichtung oder Wiedergutmachung als vielmehr der Sühne.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1981; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:28.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.9 Kriminalität
343.87 Resozialisierung
343.1 Strafprozess
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Profil (1981; Nr 39)