Abschluss eines Arbeitsvertrages 'auf Lebenszeit'

Andererseits kann aber der Arbeitnehmer eine Anstellung 'auf Lebenszeit' bereits nach fünf Jahren kündigen. Diese Arbeitnehmerschutzbestimmung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden und ist absolut einseitig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1981; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:01.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung
331.77 Angestellte
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein