Abschluss eines Arbeitsvertrages 'auf Lebenszeit'
Andererseits kann aber der Arbeitnehmer eine Anstellung 'auf Lebenszeit' bereits nach fünf Jahren kündigen. Diese Arbeitnehmerschutzbestimmung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden und ist absolut einseitig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Personal (1981; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung 331.77 Angestellte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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