Abschluss eines Arbeitsvertrages 'auf Lebenszeit'

Andererseits kann aber der Arbeitnehmer eine Anstellung 'auf Lebenszeit' bereits nach fünf Jahren kündigen. Diese Arbeitnehmerschutzbestimmung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden und ist absolut einseitig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1981; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:01.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung
331.77 Angestellte
Region:BRD
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