Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Veranstaltung privater Rundfunksendungen
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1981 ist davon auszugehen, dass für die Veranstaltung von Rundfunksendungen juristische Personen des öffentlichen Rechts wie aber auch solche des privaten Rechts in Betracht kommen können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 29)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 17.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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