Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Veranstaltung privater Rundfunksendungen

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1981 ist davon auszugehen, dass für die Veranstaltung von Rundfunksendungen juristische Personen des öffentlichen Rechts wie aber auch solche des privaten Rechts in Betracht kommen können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 29)
VerfasserIn: Schmidt-Bleibtreu, Bruno
Ort / Verlag / Datum:17.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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