Die Anwendbarkeit des Konzernrechts auf kommunale Eigengesellschaften
Auf das Verhältnis der Gemeinde zu ihren Eigengesellschaften findet das Recht der 'verbundenen Unternehmen' Anwendung. Kommune und Eigengesellschaft bilden einen (faktischen) Unterordnungskonzern. Die Gebietskörperschaft kann daher die Geschäftspolitik der Gesellschaft bestimmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kommunalwirtschaft (1981; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.115 Betriebe, städtische
658.115 Betriebe, öffentliche 658.114.5 Konzerne 352 Gemeindeverwaltung |
Region: | BRD
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