Die Anwendbarkeit des Konzernrechts auf kommunale Eigengesellschaften

Auf das Verhältnis der Gemeinde zu ihren Eigengesellschaften findet das Recht der 'verbundenen Unternehmen' Anwendung. Kommune und Eigengesellschaft bilden einen (faktischen) Unterordnungskonzern. Die Gebietskörperschaft kann daher die Geschäftspolitik der Gesellschaft bestimmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kommunalwirtschaft (1981; Nr 7)
VerfasserIn: Koch, Horst Heinrich
Steinmetz, Hans-Peter
Ort / Verlag / Datum:07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.115 Betriebe, städtische
658.115 Betriebe, öffentliche
658.114.5 Konzerne
352 Gemeindeverwaltung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-133090 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage