Urheberrechtsschutz von Programmen abgelehnt : Mannheim LG

Computerprogramme der hier in Streit stehenden Art sind einem urheberrechtlichen Schutz grundsätzlich schon von ihrem Gegenstand her nicht zugänglich. Voraussetzung eines urheberrechtlichen Schutzes ist jedoch nach 2 Abs.2 UrhRG, dass es sich um persönliche, geistige Schöpfungen handelt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Computerwoche (1981; Nr 31)
VerfasserIn: Zahrnt, Christoph
Ort / Verlag / Datum:31.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
681.3 Datenverarbeitungsanlagen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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