Ehe und Familie als Begriffe des Rechts
Ein gegliederter Familienbegriff würde auch schnell alle Widersprüche zutage fördern, die sich in den letzten Jahrzehnten eingeschlichten haben. Die Familiengerichte sind Reservatgerichte der Ehegatten und der ehelichen Kinder.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1981; Nr 8)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
372 Kindererziehung 3-053.2 Kinder 362.17 Familienpolitik 347.61/.64 Familienrecht 17.023 Familie 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ein gegliederter Familienbegriff würde auch schnell alle Widersprüche zutage fördern, die sich in den letzten Jahrzehnten eingeschlichten haben. Die Familiengerichte sind Reservatgerichte der Ehegatten und der ehelichen Kinder. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |