Ehe und Familie als Begriffe des Rechts

Ein gegliederter Familienbegriff würde auch schnell alle Widersprüche zutage fördern, die sich in den letzten Jahrzehnten eingeschlichten haben. Die Familiengerichte sind Reservatgerichte der Ehegatten und der ehelichen Kinder.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1981; Nr 8)
VerfasserIn: Gernhuber, Joachim
Ort / Verlag / Datum:08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
372 Kindererziehung
3-053.2 Kinder
362.17 Familienpolitik
347.61/.64 Familienrecht
17.023 Familie
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein gegliederter Familienbegriff würde auch schnell alle Widersprüche zutage fördern, die sich in den letzten Jahrzehnten eingeschlichten haben. Die Familiengerichte sind Reservatgerichte der Ehegatten und der ehelichen Kinder.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog