Ehe und Familie als Begriffe des Rechts
Ein gegliederter Familienbegriff würde auch schnell alle Widersprüche zutage fördern, die sich in den letzten Jahrzehnten eingeschlichten haben. Die Familiengerichte sind Reservatgerichte der Ehegatten und der ehelichen Kinder.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1981; Nr 8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
372 Kindererziehung 3-053.2 Kinder 362.17 Familienpolitik 347.61/.64 Familienrecht 17.023 Familie 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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