Kündigung wegen häufiger Urlaubserkrankungen
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass eine Entlassung wegen krankheitsbedingter Urlaubsüberschreitung nur als verhaltensbedingter Kündigungsgrund in Betracht kommt, und zwar nur dann, wenn vom Arbeitgeber bewiesen wird, dass die Krankheit vorgetäuscht ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 24)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung 331.817 Urlaub |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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