Die unzureichende Arbeitsleistung als Kündigungsgrund in der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung eine umfassende Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien zu erfolgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 35)
VerfasserIn: Becker-Schaffner, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:28.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
331.116 Arbeitsverträge
368-013 Arbeitsunfähigkeit
Region:BRD
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