Ein Pensionist als Konkursopfer : OGH

Legt man die Bestimmung des Paragraphen '46 Abs.1 Z 4 KO' wörtlich aus, so ergibt sich daraus, dass es sich um Ansprüche der Dienstnehmer handeln muss, die sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ergeben, die also ihren Ursprung in dieser Beendigung haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1981)
Ort / Verlag / Datum:04.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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