Ein Pensionist als Konkursopfer : OGH
Legt man die Bestimmung des Paragraphen '46 Abs.1 Z 4 KO' wörtlich aus, so ergibt sich daraus, dass es sich um Ansprüche der Dienstnehmer handeln muss, die sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ergeben, die also ihren Ursprung in dieser Beendigung haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.736 Konkursrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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