Vorläufiger Rechtsschutz bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Zur Absicherung des Kündigungsschutzes wird gefordert, dass der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers ihn bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzprozesses beschäftigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 34)
VerfasserIn: Schaub, Günter
Ort / Verlag / Datum:19.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung
331.116 Arbeitsverhältnisse
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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