Kein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsangehöriger zu kirchlichen Einrichtungen : BVerfG v.17.2.1981
Nach alledem ist eine gesetzliche Regelung, aus der ein allgemeines berufsverbandliches Zutrittsrecht für betriebsfremde Gewerkschaftsbeauftragte mit dem Ziel der Werbung, Informierung und Betreuung organisierter Belegschaftsmitglieder im Betrieb folgen würde, nicht gegeben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 34)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.471 Gewerkschaftsrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner 34.038 Rechtsprechung 348 Kirchenrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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