Kein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsangehöriger zu kirchlichen Einrichtungen : BVerfG v.17.2.1981

Nach alledem ist eine gesetzliche Regelung, aus der ein allgemeines berufsverbandliches Zutrittsrecht für betriebsfremde Gewerkschaftsbeauftragte mit dem Ziel der Werbung, Informierung und Betreuung organisierter Belegschaftsmitglieder im Betrieb folgen würde, nicht gegeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:19.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.471 Gewerkschaftsrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.038 Rechtsprechung
348 Kirchenrecht
Region:BRD
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