Für eine Normalisierung der atomrechtlichen Haftung

Gegenwärtig ist die Haftung für Kernanlagen auf 1 Milliarde DM pro Nukleareignis begrenzt. Im Beitrag wird begründet, dass die Aufhebung der Haftungsbeschränkung fällig ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1981; Nr 8)
VerfasserIn: Kuckuck, Bernd
Ort / Verlag / Datum:08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777.51 Atomrecht
347.513 Schadenersatz
621.311 Kernkraftwerke
Region:BRD
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