Betriebsferien gegen den Willen des Betriebsrats : Bundesarbeitsgericht vom 28.7.1981
Die Einführung von Betriebsferien bedürfe der Zustimmung des Betriebsrats. Werde diese nicht erteilt, so könne die Einigungsstelle verbindlich entscheiden. Deren Spruch sei nur dann unwirksam, wenn er die Belange der Arbeitnehmer und des Betriebes nicht angemessen berücksichtige.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.817 Urlaub |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Die Einführung von Betriebsferien bedürfe der Zustimmung des Betriebsrats. Werde diese nicht erteilt, so könne die Einigungsstelle verbindlich entscheiden. Deren Spruch sei nur dann unwirksam, wenn er die Belange der Arbeitnehmer und des Betriebes nicht angemessen berücksichtige. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |