Betriebsferien gegen den Willen des Betriebsrats : Bundesarbeitsgericht vom 28.7.1981

Die Einführung von Betriebsferien bedürfe der Zustimmung des Betriebsrats. Werde diese nicht erteilt, so könne die Einigungsstelle verbindlich entscheiden. Deren Spruch sei nur dann unwirksam, wenn er die Belange der Arbeitnehmer und des Betriebes nicht angemessen berücksichtige.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:20.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
331.817 Urlaub
Region:BRD
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