Der Anspruch des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt im Verhältnis zur Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Soweit ein Sozialgesetz weder eine Anrechnung des Einkommens bestimmter Angehöriger noch eine Überleitung gegen sie bestehender Unterhaltsansprüche vorsieht, ist die Sozialleistung in bezug auf diese Personen nicht subsidiär.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1981; Nr 7)
VerfasserIn: Paulus, Joachim
Ort / Verlag / Datum:07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
377 Berufsausbildung
372 Kindererziehung
347.634 Elternrecht
347.62 Eherecht
Region:BRD
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