Der Anspruch des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt im Verhältnis zur Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Soweit ein Sozialgesetz weder eine Anrechnung des Einkommens bestimmter Angehöriger noch eine Überleitung gegen sie bestehender Unterhaltsansprüche vorsieht, ist die Sozialleistung in bezug auf diese Personen nicht subsidiär.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1981; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
377 Berufsausbildung 372 Kindererziehung 347.634 Elternrecht 347.62 Eherecht |
Region: | BRD
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