20,23 (7),26,29 AngG 871 ABGB : OGH v.3.6.1980
Kündigt ein AN unter Angabe von wichtigen Gründen mit einer kürzeren als der vereinbarten Frist und widerruft er später diesen Termin, um die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten, so wird die Lösung des Arbeitsverhältnisses wie eine ordentliche Kündigung angesehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1981; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.133 Abfertigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Kündigt ein AN unter Angabe von wichtigen Gründen mit einer kürzeren als der vereinbarten Frist und widerruft er später diesen Termin, um die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten, so wird die Lösung des Arbeitsverhältnisses wie eine ordentliche Kündigung angesehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |