Kfz-Unfall bei Fahrgemeinschaften : Bundesgerichtshof v.14.5.1981
Eine entgeltliche Beförderung im Sinne des 8a StVG liegt nur vor, wenn sie wirtschaftlichen Interessen des Fahrers oder Halters dient, das ist bei der Mitnahme eines Insassen, der sich lediglich an den Betriebskosten der Fahrt beteiligt, nicht der Fall.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.048.5 Arbeitsweg
347.56 Haftpflicht, berufliche 331.238 Fahrkostenvergütung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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