Kfz-Unfall bei Fahrgemeinschaften : Bundesgerichtshof v.14.5.1981

Eine entgeltliche Beförderung im Sinne des 8a StVG liegt nur vor, wenn sie wirtschaftlichen Interessen des Fahrers oder Halters dient, das ist bei der Mitnahme eines Insassen, der sich lediglich an den Betriebskosten der Fahrt beteiligt, nicht der Fall.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:14.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.048.5 Arbeitsweg
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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