Kfz-Unfall bei Fahrgemeinschaften : Bundesgerichtshof v.14.5.1981

Eine entgeltliche Beförderung im Sinne des 8a StVG liegt nur vor, wenn sie wirtschaftlichen Interessen des Fahrers oder Halters dient, das ist bei der Mitnahme eines Insassen, der sich lediglich an den Betriebskosten der Fahrt beteiligt, nicht der Fall.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:14.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.048.5 Arbeitsweg
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine entgeltliche Beförderung im Sinne des 8a StVG liegt nur vor, wenn sie wirtschaftlichen Interessen des Fahrers oder Halters dient, das ist bei der Mitnahme eines Insassen, der sich lediglich an den Betriebskosten der Fahrt beteiligt, nicht der Fall.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog