Allg. Geschäftsbedingungen : Bundesgerichtshof v.12.3.1981
Die Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil eines Bauvertrages sind, wonach beim Überschreiten vereinbarter Fristen eine Vertragsstrafe verfällt, ist unwirksam, auch wenn der Vertragspartner des Verwenders Kaufmann ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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