Allg. Geschäftsbedingungen : Bundesgerichtshof v.12.3.1981

Die Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil eines Bauvertrages sind, wonach beim Überschreiten vereinbarter Fristen eine Vertragsstrafe verfällt, ist unwirksam, auch wenn der Vertragspartner des Verwenders Kaufmann ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:14.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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