Krankenversicherungsbeitrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach zwar unwirksamer fristloser, aber wirksamer ordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.9.4.1981

Endet ein Arbeitsverhältnis gemäss einer ordentlichen Kündigung und hat die Bundesanstalt für Arbeit für die Zwischenzeit neben dem Arbeitslosengeld die Krankenkassenbeiträge gezahlt, so muss sich der Arbeitnehmer auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt den Betrag anrechnen lassen, den er...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:14.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.13 Kündigung
Region:BRD
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