Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung gem. 611b BGB : Ein Beitrag zum neuen 'Gleichbehandlungsgesetz'
Obwohl als Ermessensvorschrift konzipiert, verpflichtet 611 b BGB den Arbeitgeber zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit |
Region: | BRD
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