Aufspaltung von Unternehmen in Besitz-und Produktionsgesellschaft keine Betriebsänderung : Bundesarbeitsgericht vom 17.2.1981
Die Aufspaltung eines Unternehmens in je eine rechtlich selbständige Besitz-und Produktionsgesellschaft die Betriebsmittel von der Besitzgesellschaft pachtet und die Arbeitnehmer übernimmt, ist keine Betriebsänderung im Sinne von 111 BetrVG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
338.93 Unternehmer 34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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