Aufspaltung von Unternehmen in Besitz-und Produktionsgesellschaft keine Betriebsänderung : Bundesarbeitsgericht vom 17.2.1981

Die Aufspaltung eines Unternehmens in je eine rechtlich selbständige Besitz-und Produktionsgesellschaft die Betriebsmittel von der Besitzgesellschaft pachtet und die Arbeitnehmer übernimmt, ist keine Betriebsänderung im Sinne von 111 BetrVG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:20.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
338.93 Unternehmer
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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