Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen rechtswidriger Arbeitsniederlegung und Werksbesetzung, die zu einem vorübergehenden Betriebsstillstand führten : LAG Hamm v.26.3.1981
Haftung der Gewerkschaft, des örtlichen Gewerkschaftssekretärs sowie des Betriebsratsvorsitzenden als Gesamtschuldner wegen finanzieller, moralisch-politischer oder organisatorischer Unterstützung. Begrenzung der Schadensersatzansprüche auf den Zeitraum von Arbeitsniederlegung bis Streikende.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 31)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht 347.513 Schadenersatz 331.881 Gewerkschaftspolitik |
Region: | BRD
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