Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen rechtswidriger Arbeitsniederlegung und Werksbesetzung, die zu einem vorübergehenden Betriebsstillstand führten : LAG Hamm v.26.3.1981

Haftung der Gewerkschaft, des örtlichen Gewerkschaftssekretärs sowie des Betriebsratsvorsitzenden als Gesamtschuldner wegen finanzieller, moralisch-politischer oder organisatorischer Unterstützung. Begrenzung der Schadensersatzansprüche auf den Zeitraum von Arbeitsniederlegung bis Streikende.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:31.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht
347.513 Schadenersatz
331.881 Gewerkschaftspolitik
Region:BRD
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