Menschenwürde als Verfassungsgarantie im modernen Staat

Die Menschenwürdegarantie geht davon aus, dass der Mensch mehr ist, als er von sich weiss. Er kann mit den Mitteln der rationalen Wissenschaft nicht voll erfast werden, er ist metaphysisch offen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1981; Nr 14)
VerfasserIn: Starck, Christian
Ort / Verlag / Datum:17.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Menschenrechte
342.7 Grundrechte
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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