Menschenwürde als Verfassungsgarantie im modernen Staat
Die Menschenwürdegarantie geht davon aus, dass der Mensch mehr ist, als er von sich weiss. Er kann mit den Mitteln der rationalen Wissenschaft nicht voll erfast werden, er ist metaphysisch offen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1981; Nr 14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 17.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Menschenrechte
342.7 Grundrechte 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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