Rheinschiffahrt : Schärferes Flaggenrecht als Antwort des Westens / Änderungen der Mannheimer Akte

Schiffen aus anderen Staaten hingegen wird dies nur noch gestattet, wenn sie Bedingungen erfüllen, die die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) in Strassburg auszuarbeiten hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:09.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.62 Binnenschiffahrt
341.241 Abkommen, internationale
382 Welthandel
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