Rheinschiffahrt : Schärferes Flaggenrecht als Antwort des Westens / Änderungen der Mannheimer Akte
Schiffen aus anderen Staaten hingegen wird dies nur noch gestattet, wenn sie Bedingungen erfüllen, die die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) in Strassburg auszuarbeiten hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.62 Binnenschiffahrt
341.241 Abkommen, internationale 382 Welthandel |
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