Recht des Wirtschaftsausschusses zur Hinzuziehung eines Gewerkschaftsvertreters zu seinen Sitzungen : Bundesarbeitsgericht vom 18.11.1980

Die Vorschrift des Para.31 BertVG über die Zuziehung eines Gewerkschaftsbeauftragten zu den Sitzungen des Betriebsrates ist auf die Sitzung des Wirtschaftsausschusses entsprechend anzuwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:12.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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