Polizeistaat?

Einem Beschuldigten kommt zwar eine Anklageschrift vom Polizeijuristen ins Haus und er ist möglichweise Sanktionen ausgesetzt. Seine im weieren Verlauf erwiesene Unschuld aber ist die Polizei nicht gezwungen, ihm zu bestätigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1981)
VerfasserIn: John, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:29.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Danzinger, Robert
Klassifikation:351.95 Verwaltungsstrafverfahren
351.74 Polizei
342.72 Ombudsman
343.346 Verkehrsstrafrecht
Region:Österreich
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