Bedeutung der betrieblichen Stellenausschreibung und der Angabe des letzten Tages der Aushangfrist : Bundesarbeitsgericht, v. 18.11.1980
Keine Begrenzung der Auswahl des Arbeitgebers auf Mitarbeiter, die ihre Bewerbung innerhalb der Aushangfrist eingereicht haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Personalpolitik
34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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