Ist die Koalition über den Eherechts-Berg? : Karlsruhe hat entschieden, die Opposition schweigt, und das Publikum gewöhnt sich

Das Gericht hat am 28. Februar 1980 unter anderem entschieden, es sei verfassungswidrig, dass derjenige, der Rentenanwartschaften abgeben musste nichts davon zurückbekommt wenn der ehemalige Ehegatte zum Beispiel wegen frühen Todes nicht den Nutzen eines einzigen Pfennigs davon hatte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
VerfasserIn: Fromme, Karl
Ort / Verlag / Datum:20.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
368.43 Pensionsversicherung (SV)
347.627 Ehescheidung
347.615 Unterhaltspflicht
Region:BRD
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