Ist die Koalition über den Eherechts-Berg? : Karlsruhe hat entschieden, die Opposition schweigt, und das Publikum gewöhnt sich
Das Gericht hat am 28. Februar 1980 unter anderem entschieden, es sei verfassungswidrig, dass derjenige, der Rentenanwartschaften abgeben musste nichts davon zurückbekommt wenn der ehemalige Ehegatte zum Beispiel wegen frühen Todes nicht den Nutzen eines einzigen Pfennigs davon hatte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 368.43 Pensionsversicherung (SV) 347.627 Ehescheidung 347.615 Unterhaltspflicht |
Region: | BRD
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