Selbstbindungen der Verwaltung
Verwaltungsbehörden können unter Verwendung verschiedener Rechtsformen vorwiegend im Bereich des Ermessens Selbstbindungen gegenüber Privatpersonen eingehen. Empfiehlt sich nicht, den Kreis der möglichen Selbstbindungen, wie ihn das geltende Recht gezogen hat, weiter auszudehnen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 13/14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.07 Verwaltung, öffentliche
351.9 Verwaltungsrecht 340.131 Rechtsstaat 34.03 Rechtssicherheit |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-117328 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |