Zweifaches satzungsmässiges Stimmrecht des Personalausschussvorsitzenden nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 : Oberlandesgericht Köln v.25.3.1981
In einem Personalausschuss, der vom Aufsichtsrat einer mitbestimmten Aktiengesellschaft gebildet wird, kann ohne Verstoss gegen Mitbestimmungsrecht Stimmengleichheit dadurch verhindert werden, dass der Ausschussvorsitzende bei wiederholter Abstimmung über denselben Gegenstand zwei Stimmen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 347.725 Aktienrecht 347.72.036 Aufsichtsrat |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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