Zweifaches satzungsmässiges Stimmrecht des Personalausschussvorsitzenden nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 : Oberlandesgericht Köln v.25.3.1981

In einem Personalausschuss, der vom Aufsichtsrat einer mitbestimmten Aktiengesellschaft gebildet wird, kann ohne Verstoss gegen Mitbestimmungsrecht Stimmengleichheit dadurch verhindert werden, dass der Ausschussvorsitzende bei wiederholter Abstimmung über denselben Gegenstand zwei Stimmen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
347.725 Aktienrecht
347.72.036 Aufsichtsrat
Region:BRD
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