Dienstnehmerhaftpflicht bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 4 km/ h bei vereister Fahrbahn : OGH v.18.9.1980

Grobe Fahrlässigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt als wahrscheinlich und nicht bloss als möglich voraussehbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:06.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.346 Verkehrsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
343.222 Fahrlässigkeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-117036 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage