Dehnbares Vergabegesetz : Zuviele Interpretations-Spielräume bleiben

Die Vergabekontrollkommission hat tätig zu werden (im Bundeskanzleramt), wenn der Wert des vergebenden Auftrags 100 Mio. S übersteigt und bei Zweifelsfragen in der Vollziehung des Gesetzes oder Beschwerde des Bieters.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Börsen-Kurier (1981; Nr 29)
Ort / Verlag / Datum:16.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712 Aufträge, öffentliche
328.185 Korruption
Region:Österreich
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